Bewertung von Grundstücken und Gebäuden in Mannheim

Sachverständigenleistungen

Bewertungen werden für verschiedenste Objektarten durchgeführt:

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Öffentlich bestellter
und
vereidigter Sachverständiger

Unabhängig, unparteiisch und weisungsfrei

Qualifizierung:

  • Die Tätigkeit und die Bezeichnung als Sachverständiger sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Deshalb ist es für den Auftraggeber nicht immer ersichtlich, ob hinter dem Titel Sachverständiger tatsächlich die erwünschte Kompetenz steht.
  • Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine staatliche oder halbstaatliche Stelle (Körperschaft des öffentlichen Rechts) wurde geschaffen, um Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatleuten die Suche nach besonders qualifizierten Sachverständigen mit der Gewähr für besonders hohe Glaubwürdigkeit, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit zu erleichtern. Grundlage hierfür bildet der § 36 GewO.
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben auf ihrem Sachgebiet durch ein spezielles Überprüfungsverfahren ihre besondere Sachkunde nachgewiesen. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt.

Fortbildung:

  • Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind zur stetigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Gutachtenerstellung immer den neuesten Anforderungen an einen sich andauernd wandelnden Markt mit einer ebenfalls stetig geänderten Gesetzgebung entspricht.

Marktkenntnis:

  • Unsere langjährige Tätigkeit im Immobilienbereich in Bewertung und Analyse, sowie der ständige Erfahrungsaustausch mit Maklern, Banken und Behörden schaffen eine wertvolle Übersicht über das aktuelle Geschehen am Immobilienmarkt, die einer qualifizierten Immobilienbewertung zugrunde liegt. Die Lektüre der neuesten Immobilienliteratur und Fachzeitschriften, sowie die Analyse bundesweiter Veröffentlichungen gehören zur täglichen Büroarbeit genauso wie die Beobachtung internationaler Entwicklungen.
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Öffentlich bestellter
und
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Unabhängig, unparteiisch und weisungsfrei

Qualifizierung:

  • Die Tätigkeit und die Bezeichnung als Sachverständiger sind in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Deshalb ist es für den Auftraggeber nicht immer ersichtlich, ob hinter dem Titel Sachverständiger tatsächlich die erwünschte Kompetenz steht.
  • Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine staatliche oder halbstaatliche Stelle (Körperschaft des öffentlichen Rechts) wurde geschaffen, um Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatleuten die Suche nach besonders qualifizierten Sachverständigen mit der Gewähr für besonders hohe Glaubwürdigkeit, Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit zu erleichtern. Grundlage hierfür bildet der § 36 GewO.
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben auf ihrem Sachgebiet durch ein spezielles Überprüfungsverfahren ihre besondere Sachkunde nachgewiesen. Die Bezeichnung ist gesetzlich geschützt.

Fortbildung:

  • Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind zur stetigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Gutachtenerstellung immer den neuesten Anforderungen an einen sich andauernd wandelnden Markt mit einer ebenfalls stetig geänderten Gesetzgebung entspricht.

Marktkenntnis:

  • Unsere langjährige Tätigkeit im Immobilienbereich in Bewertung und Analyse, sowie der ständige Erfahrungsaustausch mit Maklern, Banken und Behörden schaffen eine wertvolle Übersicht über das aktuelle Geschehen am Immobilienmarkt, die einer qualifizierten Immobilienbewertung zugrunde liegt. Die Lektüre der neuesten Immobilienliteratur und Fachzeitschriften, sowie die Analyse bundesweiter Veröffentlichungen gehören zur täglichen Büroarbeit genauso wie die Beobachtung internationaler Entwicklungen.

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Kontaktdaten

Holger Bauer
Dipl. – Ing. Architekt
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Kontaktformular

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